Im Auftrag des Landes-Feuerwehrkommandanten werden weiter Handlungsanweisungen in Zusammenhang mit dem Corona-Virus beschlossen. Der Feuerwehrkommandant gibt dies als Dienstanweisung an alle Mitglieder aus:
- Die Einsatzbereitschaft der Stäbe in den Gemeinden ist sicherzustellen.
- Alle Kommandanten werden angewiesen, den Betrieb in den Feuerwehrhäusern auf das notwendige Ausmaß für den Einsatz und dessen unmittelbare Vorbereitung zu reduzieren. D.h. keine kameradschaftlichen Treffen usw. durchführen.
- Es ist dafür Sorge zu tragen, dass keine externen Personen in die Feuerwehrhäuser geholt werden (kritische Infrastruktur) - auch nicht zu Informationsveranstaltungen über die aktuelle Lage.
- Es ist alles zu unterlassen, was die Einsatzbereitschaft der einzelnen Feuerwehrmitglieder gefährden könnte. Feuerwehreinsatzkräfte sind Schlüsselpersonal und haben sich daher besonderen Maßstäben zu unterwerfen!
- Die Möglichkeiten von Besprechungen über Videokonferenzen ist zu prüfen und dort wo möglich auch zu nutzen!
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