Vermeidung von Bränden im Wohnbereich und Verhalten im Brandfall

Vermeidung von Bränden im Wohnbereich, gerade jetzt in der Advent- und Weihnachtszeit. Aber was, wenn es doch passiert und in den eigenen vier Wänden wird ein Feuer oder ein Entstehungsbrand entdeckt. Viele besorgte Bürger haben sich bei der Feuerwehr Schweinbach nach dem Wohnhausbrand - verursacht durch einen Kachelhofen - gemeldet und nachgefragt, wie der ideale Schutz bei Kachel- und Kaminöfen ist. Brandinspektor Christoph Meisinger von der Feuerwehr Schweinbach hat die Richtlinien zur Brandverhütung bei Kachel- und Kaminöfen zusammengefasst...

Verwendung von Kachel- und Kaminöfen

Feuerstätten stellen wegen der Befeuerung, Schornsteine und Verbindungsstücke immer eine gewisse Brandgefahr dar. Sie sind daher fachmännisch zu errichten und sorgfältig zu betreiben.

Öfen oder andere Feuerstätten dürfen nur auf unbrennbaren Unterlagen, die größer als die Feuerstättengrundfläche sind und diese allseitig überragen, aufgestellt werden.

Bei Kachelöfen ist zum brennbaren Fußboden ein durchlüfteter Abstand von mindestens 10 cm einzuhalten. Auf der Bedienungsseite von Feuerstätten ist der Fußboden mindestens 30 cm vorspringend nichtbrennbar auszuführen oder abzudecken.

Feuerstätten sind so anzuordnen, dass der Abstand zu unverputzten brennbaren Baustoffen (z.B. Holztüren) mindestens 50 cm und zu verputzten brennbaren Bauteilen mindestens 25 cm beträgt. Diese Abstände gelten auch für Verbindungsstücke (z.B. Ofenrohre). Werden Verbindungsstücke durch Wände aus brennbaren Baustoffen geführt, dann sind diese mindestens 25 cm dick um das Verbindungsstück auszumauern oder gleichwertig zu isolieren.


Richtiges Verhalten im Brandfall

Wichtig ist schnelles und richtiges Verhalten, dann kann das Schlimmste oft verhindert werden. So wie auch beim Brand im Punzengraben die Feuerwehren durch das richtige Verhalten eine Katastrophe verhindert haben. 


1. Alarmieren (Notruf 122)

2. Retten (Behinderten oder Verletzten helfen)

3. Löschen
 

Alarmieren

Geben Sie bei einem telefonischen Notruf immer bekannt:

? Wer spricht (Name und Standort der anrufenden Person)

? Was ist passiert ( Verletzung, Brand, Verkehrsunfall, Naturkatastrophe)

? Wo wird die Hilfeleistung gebraucht (Adresse, Anfahrt)

? Wie: Hinweise auf besondere Umstände, z.B.

- Eingeschlossene Personen

- Krankenhaus, Pflegeheim

- Schule

- Hochhaus
 

Sprechen Sie langsam und deutlich! Alarmieren Sie auch die Feuerwehr bei Brandverdacht - der Feuerwehreinsatz kostet nichts. Verlassen Sie sich niemals darauf, dass bereits andere die Feuerwehr verständigt haben.


Retten

Stellen Sie fest, ob Verletzte oder Behinderte aus dem Gefahrenbereich
gebracht werden müssen. Menschenrettung geht vor Brandbekämpfung!
Bringen Sie sich dabei aber niemlas selbst in Gefahr. Gehen Sie niemals in verrauchte Räume!
 

Löschen

Etwa die Hälfte aller gemeldeten Brandfälle werden noch vor dem Eintreffen der Feuerwehr von Privatpersonen gelöscht. Kenntnisse in der ersten Löschhilfe und der richtige Einsatz von Kleinlöschgeräten können in vielen Fällen das Entstehen von Großbränden verhindern.

 
? Türen des vom Brand betroffenen Raumes schließen

? Fenster die nicht vom Brand betroffenen sind öffnen damit die Rauchgase ins Freie abziehen können und das Stiegenhaus nicht verraucht wird.

? Dafür sorgen, dass die Feuerwehr eingewiesen wird. Unbeding bei der Zufahrt oder Zugang zum Haus warten. Die Feuerwehr braucht wichtige Informationen über die Örtlichkeit und den Ort des Feuers.

 

 

Verhalten während eines Brandes

Den Anordnungen der Einsatzkräfte ist unbedingt Folge zu leisten. Besondere Umstände wie vermisste Personen, bedrohte Wertgegenstände, vom Brand verursachte mögliche Gefährdungen durch Druckgasflaschen, brennbare Flüssigkeiten oder Chemikalien sofort der Feuerwehr bekannt geben.

Keine Einsatzmaßnahmen oder Rettungsversuche „auf eigene Faust“ durchführen!

 
Zusammenfassung von Brandinspektor Christoph Meisinger, Feuerwehr Schweinbach.

Quelle: Technische Richtlinien für vorbeugenden Brandschutz (TRVB), 
Richtlinien des Österreichischen Bundesfeuerwehrverbandes, Brandschutzratgeber des Bundesministeriums für Inneres